Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen der
I & K SERVICE Gebäudereinigung
(Stand 12/2018)
- 1 Allgemeines
- Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten grundsätzlich die vom Bundesverband des Gebäudereiniger-Handwerks aufgestellten Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
- Regiearbeiten sind Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind oder die vereinbarten Leistungen übersteigen. Nach erbrachter Leistung ist diese durch den Auftraggeber gemäß § 3 Nr. 4 (Preise) dieser Bedingungen zu vergüten.
- Abweichende Bedingungen und Nebenabreden zu folgenden Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Auftragnehmer unterschrieben werden. Dies gilt auch für mündliche, telefonische oder mit Vertretern des Auftragnehmers getroffenen Vereinbarungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer nicht und deren Geltung für das Vertragsverhältnis wird hiermit widersprochen.
- 2 Angebote
- Alle Angebote sind freibleibend.
- Kostenvoranschläge, Entwürfe, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
- 3 Preise
- Die Preise sind errechnet auf der Kostengrundlage vom Angebotstag. Im Falle von Veränderungen der Lohn und Lohnfolgekosten oder Materialpreisen behält sich der Auftragnehmer eine Preisberichtigung vor.
- Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Eine Minderung der zu reinigenden Fläche nach Auftragserteilung um mehr als 20 % berechtigt den Auftragnehmer zur angemessenen Anhebung der vereinbarten Einheitspreise.
- Regiearbeiten werden gesondert nach den jeweils vereinbarten Regiestundensätzen in Rechnung gestellt.
- 4 Ausführung
- Der Auftragnehmer führt die Reinigung gemäß Beauftragung gründlich und schonend nach dem Stand der Technik aus.
- Zur Aufbewahrung der vom Auftragnehmer verwendeten Maschinen und Geräte sowie für Arbeitskleidung und Material wird durch den Auftraggeber ein verschließbarer Raum unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ebenso trägt der Auftraggeber die Kosten für das für die Reinigung notwendige Wasser und den elektrischen Strom.
- Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten des Auftraggebers zu nehmen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte arbeitsvertraglich verpflichten, über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages fort.
- Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen, wie Lagepläne oder Ähnliches werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt
- 5 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht wird.
- Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Auftragnehmer ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtenverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten (vertragliche Hauptleistungspflichten) genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
- Bei Vorsatz und der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch oben stehende Regelungen nicht berührt.
- Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Auf Verlangen kann eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
- Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
- Im Falle eines Mangels ist der Auftragnehmer zuerst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies möglich ist. Ist dies nicht möglich oder führt dies nicht zum Erfolg, gelten die sonstigen gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.
- Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen für versteckte Mängel werden hiervon nicht berührt.
- Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
- 6 Abnahme
- Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, wenn der Auftraggeber einen entsprechenden Leistungsnachweis gegenzeichnet, die Leistung/den Gegenstand der Leistung in Benutzung nimmt, die Gegenzeichnung ohne Verschulden des Auftragnehmers unterlässt oder spätestens 3 Tage nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Führt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch, gilt das Werk als abgenommen.
- Bei wiederkehrenden Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, spätestens aber bei Ingebrauchnahme, begründete Einwendungen erhebt, wobei Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels mitgeteilt werden müssen.
- Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
- 7 Verzug und Unmöglichkeit
- Können Termine durch Verschulden des Auftraggebers (z. B. Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Stationsschließungen) nicht eingehalten werden, so muss er dem Auftragnehmer den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. Soweit es sich um wiederkehrende Leistungen handelt, berechnet der Auftragnehmer in diesem Fall einen Fixkostenanteil in Höhe von 15 % des Minderbetrages gemäß nachstehender Formel:
Monatspreis/4,33/Anzahl der Reinigungen pro Woche = Minderbetrag pro Reinigung
Der Auftraggeber hat unabhängig von obiger Vereinbarung die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Kann der Auftragnehmer unverschuldet Termine nicht einhalten, kann der Auftragnehmer diese nachholen, sobald ihm dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
- Die gesetzlichen Regelungen gelten ergänzend.
- 8 Zahlung/Fälligkeit
- Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
- Schecks und Wechsel werden unter üblichem Vorbehalt nicht angenommen. Die hierfür anfallenden Kosten und Spesen sind durch den Auftraggeber gesondert zu begleichen.
- Bei Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum als einen Monat gehen (z.B. Baureinigungen, Fassadenreinigungen), ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich eine auf den jeweiligen Monat bezogene, anteilige Kostenpauschale in Rechnung zu stellen.
- 9 Vertragslaufzeit
- Das Vertragsverhältnis endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung oder gemäß Vereinbarung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
- Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist jedenfalls dann gegeben, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
- Die vorgenannten Vereinbarungen bleiben auf beiden Seiten auch bei Rechtsnachfolge wirksam. Die Rechtsnachfolge ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
- Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
- 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort, anwendbares Recht
- Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Auftragnehmers.
- Erfüllungsort ist der Betriebssitz des Auftraggebers.
- Auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern und diese Allgemeinen Leistungs- und Zahlungsbedingungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
- 11 Datenspeicherung
- Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
- 12 Sonstige Vereinbarungen
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Der Auftraggeber ist mit der Aufnahme in die I & K SERVICE Gebäudereinigung Referenzliste einverstanden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte des Auftragnehmers abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Kostenausgleichspauschale von 500,00 € vereinbart. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers werden dadurch nicht berührt.
- Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von den Vertragspartnern beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.